Wenn Banken ein Darlehen an Privatpersonen vergeben, dann beinhaltet das Kreditangebot in den meisten Fällen zwei Zinssätze. Zum einen wird der Nominalzinssatz genannt und zum anderen sind die Banken nach dem Verbraucherkreditgesetz ebenfalls dazu verpflichtet, den Effektivzinssatz zu nennen. Doch worin unterscheiden sich Effektiv- und Nominalzinssatz eigentlich im Detail? Vereinfacht gesagt ist der Nominalzinssatz zunächst einmal der Zins, den die Bank für die zur Verfügung gestellte Kreditsumme berechnet, also für den nominalen Kreditbetrag. Der Nominalzins wird meistens als gebundener Sollzinssatz bezeichnet, da er während der gesamten Kreditlaufzeit unverändert bleibt. Es gibt aber durchaus auch variable Nominalzinsen. Der Effektivzinssatz beinhaltet diesen Nominalzinssatz, aber darüber hinaus auch noch eventuelle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kredit auftreten können. Zu diesen möglichen Kosten zählt zum Beispiel eine Bearbeitungsgebühr, die der Kreditnehmer eventuell zahlen muss.
Handelt es sich bei dem Darlehen um einen Immobilienkredit, können noch weitere Kosten mit in den Effektivzinssatz einflieflen, wie zum Beispiel ein Disagio und auch die nicht taggenaue Tilgungsverrechnung. Mitunter kann der Effektivzinssatz auch eine Vermittlungsgebühr beinhalten, die vom Kunden für die Kreditvermittlung zu zahlen ist. Allgemein definiert beinhaltet der Effektivzins diejenigen Kosten, die im Jahr für den Kredit anfallen. Dabei wird der Zinssatz in Prozent pro Jahr angegeben. Seit einiger Zeit müssen die Banken nicht nur ihren jeweiligen Effektivzins angeben, sondern darüber hinaus auch noch einen Durchschnittszinssatz. Es handelt sich dabei um den durchschnittlichen Zinssatz, den rund 66 Prozent aller Kunden bei der jeweiligen Bank zahlen müssen. Durch Angabe dieses Durchschnittszinssatzes, der auf Basis einer Beispielrechnung ermittelt wird, haben es die Verbraucher leichter, das Angebot mit den Angeboten anderer Banken zu vergleichen. Wichtig zu erwähnen ist auch noch, dass nicht unbedingt alle Kosten in den Effektivzins flieflen, die im Zusammenhang mit dem Kredit stehen. So beinhaltet der Effektivzins zum Beispiel meistens keine etwaigen Kontoführungsgebühren, keine Bereitstellungszinsen und auch keine Kosten, die bei der Wertermittlung einer Immobilie anfallen.