Die meisten Anleger nutzen Geldanlagen nicht nur bei einer Bank, sondern haben ihr Kapital auf verschiedenen Banken und noch anderen Finanzinstitute verteilt, wie zum Beispiel auf Investmentgesellschaften oder auch Bausparkassen. Daher fallen auch bei verschiedenen Finanzinstituten Kapitalerträge an und es ist ratsam, hier jeweils einen Freistellungsauftrag zu stellen, damit die Abgeltungssteuer nicht direkt abgeführt wird. Wie hoch der Freistellungsauftrag beim jeweiligen Institut sein sollte, hängt von der Höhe der Erträge ab. Man sollte den Freistellungsauftrag also nur so hoch stellen, wie die erwarteten Erträge sind, damit man nicht -unnötigeì den insgesamt zur Verfügung stehenden Sparer-Pauschbetrag -vergeudetì. Wichtig ist es allerdings die Übersicht zu behalten, dass alle Freistellungsaufträge in der Summe den maximalen Freistellungsbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro nicht übersteigen.