Aufgrund eines in der EU geltenden Gesetzes, des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes, wird es den Banken aus dem Bereich der Europäischen Union vorgeschrieben, dass sie Mitglied in einer sogenannten Entschädigungseinrichtung sein müssen. Meistens handelt es sich dabei um einen Einlagensicherungsfonds, zu dem sich verschiedene Banken zusammengeschlossen haben. Durch diese gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung wird den Anlegern garantiert, dass sie Einlagen auf Tages-, Festgeld- Spar- und Girokonten immer zurück erhalten, selbst wenn die Bank zahlungsunfähig werden sollte. Allerdings ist diese Einlagensicherung beschränk, denn pro Kundeneinlage sind maximal 100.000 Euro geschützt. Bis zu diesem Betrag erhält der Anleger sein Geld jedoch zu 100 Prozent zurück, während es vor einigen Jahren noch eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent gab. Die Mehrzahl der deutschen Banken sind Mitglied in der sogenannten Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, die auch unter der Abkürzung EdB bekannt ist. Tritt ein Schadensfall (Insolvenz Bank) ein, so hat der Anleger bei der gesetzlichen Einlagensicherung einen Anspruch darauf, sein Guthaben bis zu 100.000 Euro innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt zu bekommen.