Seit Anfang 2009 wurde die vorherige Zinsabschlagsteuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. In dem Zusammenhang gab es einige Änderungen zu beachten. So wurde zum Beispiel im Zuge der Abgeltungssteuer der vorherige Sparer-Freibetrag nebst Werbungskostenpauschbetrag durch den Sparer-Pauschalbetrag (Sparer-Pauschbetrag) ersetzt. Inhaltlich bedeutet das jedoch keine Veränderung. Wesentlich ist jedoch die Änderung, dass die bis 2009 gültige Spekulationssteuer entfallen ist. Daher sind seit 2009 auch alle Kursgewinne, die Anleger zum Beispiel aus dem Ankauf und dem späteren Verkauf von Wertpapieren erzielen, in vollem Umfang und ohne die vorher bestehenden Freigrenzen steuerpflichtig, fallen also unter die Abgeltungssteuer. Aus rein steuerlicher Hinsicht haben daher auch viele Anlageformen ihren Reiz verloren, wie zum Beispiel Fonds oder Aktien, da der größte Teil der Rendite hier oftmals aus Kursgewinnen besteht.