Die indirekte Basis der Festgeldzinsen sind die EZB-Leitzinsen, auch wenn es natürlich keine direkte Kopplung zwischen Festgeldzinsen und Leitzinsen gibt. Vereinbart werden die Zinsen bei Abschluss der Festgeldanlage. Zwar haben die Banken ihre jeweiligen Standardkonditionen, aber nicht selten gibt es noch einen gewissen Verhandlungsspielraum für den Anleger, natürlich vor allem bei höheren Anlagesummen. Der vereinbarte Zinssatz ist dann für die gesamte Festlegedauer gültig und kann nicht verändert werden, auch dann nicht, falls die EZB-Leitzinsen während der Anlagedauer sinken sollten. Die Höhe der Festgeldzinsen machen die meisten Banken von zwei Faktoren abhängig, nämlich zum einen von der gewählten Anlagedauer und zum anderen auch von der Anlagesumme. Markante Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Laufzeiten, was die Höhe der Festgeldzinsen angeht. Erhält der Kunde zum Beispiel bei einer Festlegedauer von drei Monaten nur einen Zinssatz von 1,25 Prozent, so kann der Zinssatz bei einer Laufzeit von vier Jahren durchaus drei Prozent und mehr betragen. Nicht ganz so drastisch sind die Unterschiede bei der Anlagesumme, aber auch hier gilt, dass höhere Anlagesummen oftmals besser als kleinere Beträge verzinst werden.