Im Zusammenhang mit dem Führen eines Depots gibt es nicht nur die anfallenden Depotgebühren zu beachten. Denn pro erteiltem Auftrag, sei es eine Kauf- oder eine Verkaufsorder, muss der Anleger noch eine spezielle Gebühr zahlen, die sogenannte Ordergebühr. Während einige Banken heute auf die Depotgebühren verzichten, findet sich bisher aus verständlichen Gründen kein Anbieter, der auch auf die Ordergebühren verzichten würde. Dennoch haben sich die Kosten in den vergangenen Jahren relativ deutlich reduziert, was für die Kunden natürlich erfreulich ist. In Rechnung gestellt werden die Ordergebühren immer dann, wenn ein Handelsauftrag, der vom Kunden erteilt wurde, von der Bank oder vom Broker ausgeführt wurde. Falls es sich dabei um ein Börsengeschäft handelt, sind in den Ordergebühren meistens auch schon die anfallenden Börsengebühren enthalten.